TILSITER SWITZERLAND

TILSITER SWITZERLAND

Datum/Zeit
16/06/2025
18:30 Uhr

Ver­anstal­tung­sort
SO Tilsiter Switzer­land GmbH
Wein­felder­strasse 6
CH-8560 Märstetten


Ein Blick hin­ter die Kulis­sen vom Käse

REFERENT

Urs Hän­ni
Geschäfts­führer SO Tilsiter Switzer­land GmbH

ABLAUF
18:30 Uhr Ein­lass der Gäste
19:00 Uhr Begrüssung
19:10 Uhr Vor­trag / Führung
20:15 Uhr Lock­eres Get-together

Der Schweiz­er Tilsiter entste­ht natur­nah in ins­ge­samt 20 Fam­i­lienkäsereien. Neben der Lei­den­schaft zum Beruf verbindet alle etwas Entschei­den­des: Sie käsen nach altem, tra­di­tionellem Handwerk.

Begonnen hat alles mit dem tra­di­tionellen Roten Rohmilch-Tilsiter. Über die Jahre hin­weg ist das Käs­esor­ti­ment kon­tinuier­lich um unver­wech­sel­bare Käs­esorten erweit­ert wor­den und so ist für jeden Geschmack etwas dabei.

Beim Wirtschafts-Talk des Net­zw­erk Ostschweiz erhal­ten Sie einen Blick hin­ter die Kulis­sen von TILSITER und kön­nen selb­stver­ständlich auch ihre Lieblingssorte (und selb­stver­ständlich auch alle anderen) degustieren.

Leis­tun­gen:
In den Teil­nehmerge­bühren pro Ver­anstal­tung sind fol­gende Leis­tun­gen enthal­ten: Vor­trag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zahlungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­er­stat­tung des Tick­et­preis­es ist nur bei rechtzeit­iger Abmel­dung per E‑Mail (info@netzwerk-experten.com) bis 6 Wochen vor der Ver­anstal­tung möglich. Eine Über­tra­gung des Tick­ets an eine andere Per­son ist jed­erzeit möglich. Pro­gram­män­derun­gen aus wichtigem Anlass behält sich der Ver­anstal­ter vor. Für eventuell auftre­tende Per­so­n­en- und Sach­schä­den wird keine Haf­tung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten ver­wen­det der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich zur Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung und zur Infor­ma­ti­on über wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen. Mit sei­ner Unter­schrift wil­ligt der Teil­neh­mer ein­er Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung über die Ver­an­stal­tung in allen Medi­en ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Ver­an­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Ver­an­stal­ters zulässig.