BUSINESS-SPEEDDATING

BUSINESS-SPEEDDATING

Datum/Zeit
16/09/2025
18:30 Uhr

Ver­anstal­tung­sort
Swiss Life Gen­er­ala­gen­tur Thur­gau
Rathausstrasse 17
8570 Weinfelden


Geschäft­skon­tak­te knüpfen und intensivieren

REFERENT

Gui­do Hunke
www.netzwerk-experten.com

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüssung
19:05 Uhr Kurzvor­trag „Erfolgreich(er) Netzwerken“
19:20 Uhr Kurzvorstel­lung ALLER Teilnehmer
20:15 Uhr Lock­eres Get-togeth­er bei Imbiss und Getränken

Das Busi­ness-Speed­dat­ing bietet Geschäfts­führern und Führungskräften aus der Ostschweiz eine per­fek­te Plat­tform, um beste­hende Kon­tak­te zu inten­sivieren und neue Beziehun­gen­zu knüpfen. Nach ein­er Begrüßung und kurzen Impulsvorträ­gen hat JEDER Teil­nehmer die Möglichkeit, sich und sein Unternehmen in max. 45 Sekun­den kurz vorzustellen. Danach beste­ht – bei Imbiss und Getränken – die Chance mit den anderen Teil­nehmern an Bistro- Tis­chen ins Gespräch zu kom­men und so neue Geschäft­skon­tak­te zu knüpfen. Viel Spass beim Net­zw­erken. Wir freuen uns auf einen sehr abwech­slungsre­ichen Abend mit vie­len neuen Kontakten.

Leis­tun­gen:
In den Teil­nehmerge­bühren pro Ver­anstal­tung sind fol­gende Leis­tun­gen enthal­ten: Vor­trag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zahlungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­er­stat­tung des Tick­et­preis­es ist nur bei rechtzeit­iger Abmel­dung per E‑Mail (info@netzwerk-experten.com) bis 6 Wochen vor der Ver­anstal­tung möglich. Eine Über­tra­gung des Tick­ets an eine andere Per­son ist jed­erzeit möglich. Pro­gram­män­derun­gen aus wichtigem Anlass behält sich der Ver­anstal­ter vor. Für eventuell auftre­tende Per­so­n­en- und Sach­schä­den wird keine Haf­tung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten ver­wen­det der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich zur Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung und zur Infor­ma­ti­on über wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen. Mit sei­ner Unter­schrift wil­ligt der Teil­neh­mer ein­er Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung über die Ver­an­stal­tung in allen Medi­en ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Ver­an­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Ver­an­stal­ters zulässig.